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Geschrieben von frank am 05.08.2019 um 02:49:

  Grundsteuerbelastung für Denkmaleigentümer

Hallo liebe Burgen- und Schlösserfreunde!!

Einige Zahlen gleich vorneweg. In Deutschland soll es 750.000 Baudenkmäler geben, von denen ca. 65-80 % durch private Hand bewahrt und gepflegt werden.
Burg- und Schlossbesitzer sind auch Denkmaleigentümer und denen will man ans Geld. Klar das die sich das nicht gefallen lassen.
Anlass war und ist der geplante Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform durch unseren Bundesfinanzminister. Darin soll unser kostbares Kulturerbe wie normale Gebäude (1948) behandelt werden. Dadurch würde es in der Grundsteuer (B) zu unverhältnismäßigen hohen Mehrbelastungen des privaten Denkmaleigentümers kommen.
Die Betroffenen fordern bei der Grundsteuerveranlagung einen allgemeinen Denkmalabschlag, da sie schon wegen der gesetzlichen Erhaltungspflicht, der Nutzungseinschränkung, der großen Unterhaltslasten und des Veränderungsverbotes mehr als belastet sind.
Unterstützung bekommen die Denkmaleigentümer von sechs bundesweit aktiven Organisationen, die sich für den Erhalt und den Schutz unseres baulichen Kulturerbes einsetzen. Diese sind die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Deutsche Burgenvereinigung e.V., der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland e.V., der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) e.V., die Interessengemeinschaft Bauernhaus e.V. und die Familienbetriebe Land und Forst e.V.
Mal sehen, ob das gemeinsame Schreiben dieser Sechs an den Bundesfinanzminister zur Klärung des Problems beiträgt. Wir werden abwarten….


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